RATGEBER / WOHNEN
Einliegerwohnung
Was sind Einliegerwohnungen?
Einliegerwohnungen gewinnen in der Schweiz immer mehr an Beliebtheit. Gut geplante Einliegerwohnungen bieten zahlreiche Vorteile bezüglich Wohnfläche, aber auch in Bezug zu den Finanzen. Dieses Konzept wird von vielen Bauherren schon in der frühen Planung Ihres Eigenheims miteinbezogen. Auch bestehende Liegenschaften lassen sich, soweit es die Bauvorschrift zulässt, zu Einliegerwohnungen umgestalten.
Die Aufteilung einer solchen Wohnung ist meistens aufgrund der Privatsphäre in zwei geteilt und mit einem separaten Zugang erstellt. Eine Einliegerwohnung besteht aus bis zu zwei Wohnräumen, Badezimmer und Küche.
Was sind die Vorteile bezüglich Wohnfläche?
Eine Einliegerwohnung kann in erster Linie eine Sicherheit für die verschiedenen Lebenszyklen sein. Als Generationenhaus geniessen die Familienmitglieder die Unterstützung der älteren Familienmitglieder, wie Gross- und Schwiegereltern. Andersrum können Angehörige, die eine pflegende Unterstützung benötigen, auf die Hilfe von Familienmitgliedern oder einer angestellten Pflegekraft, welche in der gleichen Liegenschaft untergebracht werden kann, rechnen. Dabei sollte bei der frühen Planung auf die Barrierefreiheit geachtet werden.
Grosse Beliebtheit finden sich Einliegerwohnungen auch bei jungen Erwachsenen, die das «Hotel Mama» nicht ganz aufgeben möchten. Durch die Aufteilung der Wohnfläche geniessen diese Ihre Selbständigkeit und Privatsphäre, haben aber immer noch die Mama in der Nähe. So können lästige Arbeiten, wie Waschen und Putzen, einfach abgegeben werden.
Was sind die Vorteile bezüglich Finanzen?
Wird die Einliegerwohnung nicht für Familienmitgliedern, kann diese auch vermietet werden. Dazu muss der Mieter sich aber im Klaren sein, das der Vermieter viel näher an seiner Wohnung lebt als sein «normaler» Nachbar. Fühlt sich der Vermieter dadurch nicht in seiner Privatsphäre gestört, kann die Höhe der Miete einen wesentlichen Beitrag an der finanziellen Lage beitragen. Oder die Rente wird im Pensionsalter dadurch aufgebessert.
Wenn der Wohnraum vermietet wird, ist der Eigenmietwert nur noch anteilsmässig steuerbar. Die Mieteinnahmen müssen hingegen als Einkommen versteuert werden. Die Investition einer Einliegerwohnung, welche nachträglich gebaut wird, können Umbau, Renovation und Unterhalt in Abzug gebracht werden.